Diese Seite der Registerkarte verwalten die Begriffe, die in der Produktinformation, also dem was der Kunde sieht, verwendet werden. Möchten Sie, dass die Bezeichnung des Rohstoffs, also die Datensatzbezeichnung, verwendet wird, brauchen Sie hier keine Angaben zu machen.
Wozu Oberbegriffe
Nehmen wir an, Ihr Produkt Nussbrötchen enthält sowohl ganze als auch gehackte Haselnüsse. Hätten diese beiden Rohstoffe nun keinen zugewiesenen Oberbegriff, würden Sie in der Zutatenliste des Artikels als zwei verschiedene Rohstoffe aufgeführt werden.
Wurde beiden Rohstoffen allerdings der Oberbegriff „Haselnuss“ gegeben, werden Sie dann als ein Rohstoff aufgeführt, welcher auch automatisch die richtige Menge für die QUID-Berechnung aufweist und auch an der richtigen Position der Zutatenliste steht.
Welcher Oberbegriff ist der Richtige
Die Beantwortung dieser Frage berührt den Bereich Lebensmittelrecht und wird in einem separaten Kapitel behandelt. In Kurzform kann allerdings gesagt werden, dass der Name verwendet werden sollte, der den Rohstoff passend beschreibt. Bei Weizenmehlen verschiedener Typen wäre es „Weizenmehl“, bei Puderzucker und Raffinadezucker wäre es „Zucker“.
Eintragen des Oberbegriffs:
Möchten Sie für den Rohstoff einen Oberbegriff verwenden, markieren Sie das dazugehörige Feld mit einem Häkchen. Dabei wird das Textfeld bearbeitbar und bekommt einen weißen Hintergrund . Hier können Sie nun den Oberbegriff eintragen. Ferner haben Sie die Möglichkeit durch Anklicken der Schaltfläche mit der Lupe eine Liste aller bereits eingesetzten Oberbegriffen aufzurufen. Einen Eintrag aus dieser Liste können Sie per Doppelklick darauf übernehmen.