In der Übersicht der Nährstoffangaben, die auch bei verpackter Ware freiwillig ist, dürfen folgende Angaben ausgelobt werden.
• | Brennwert |
• | Eiweiß |
• | Kohlenhydrate |
• | Fett |
• | Ballaststoffe |
• | Folgende Vitamine: |
Vitamin A, Vitamin-B-Komplex, Pantothensäure, Folsäure, Niacin,
Vitamin C, Vitamin D, Vitamin E, Biotin
• | Folgende Mineralstoffe: |
Calcium, Phosphor, Eisen, Magnesium, Zink, Jod
• | Natrium |
• | Cholesterin |
• | Kochsalz |
Werden nährwertbezogene Angaben über weitere der in der Verordnung festgelegten Nährstoffe gemacht, so muss der Gehalt des Lebensmittels an diesen Nährstoffen angegeben werden. Anzugeben sind Durchschnittswerte, die auf verschiedenen Berechnungsgrundlagen beruhen können. Genannt sind in der amtlichen Begründung Ergebnisse der Lebensmittelanalyse, Daten aus anerkannten Nährwerttabellen und bekannte Werte der Zutaten des Lebensmittels.
Die Angaben der Nährwertkennzeichnung sind in einer Tabelle untereinander aufzuführen, wobei die Reihenfolge verbindlich festgelegt ist. Die Angaben sind auf 100 g oder 100 ml zu beziehen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen im bro:Tplus-Informationsdokument, welches Sie im Hauptmenü des Programms unter „Formulare>Information“ finden können.