Nur Lebensmittel in Fertigpackungen unterliegen innerhalb der EU der so genannten QUID-Kennzeichnung. Der Begriff wurde aus dem Englische übernommen. „QUID“ ist die Abkürzung von „QUantitative Ingredients Declaration“, zu deutsch: „Mengenmäßige Angabe der Wertbestimmenden Zutaten“ in einem Lebensmittel.
Die QUID-Kennzeichnung soll der besseren Verbraucherinformation dienen.
So kann ein Verbraucher, dem der Buttergehalt in einem Butterstollen besonders wichtig ist, den Stollen kaufen, der bezogen auf das Gebäckgewicht die meiste Butter enthält.
Ein Butterstollen der mindestens 40 Teile Butter bezogen auf 100 Teile Getreidemahlerzeugnisse enthalten muss, enthält entsprechend der QUID-Regelung, bezogen auf sein Gebäckgewicht nur etwa 13 % Butter.
Es stellt sich die Frage, welche Zutaten in einem Lebensmittel wertbestimmend sind. Produktbezeichnungen wie „Marzipanstollen“, „Schokoladenkuchen“ oder „Mandelspekulatius“ geben deutliche Hinweise auf eine erforderliche QUID-Kennzeichnung. Die Bezeichnungen „Zitronenkuchen“ oder „Rumkugeln“ erfordern sicher keine QUID-Kennzeichnung, da das Zitronenaroma wohl kaum den Wert des Kuchens bestimmen kann. Welche Zutaten letztendlich wertbestimmend sind, ist an dieser Stelle nicht vollständig zu klären. Wir verweisen darum auf das Infodokument in bro:Tplus.