Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD)
Begriff: Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum wird diejenige Frist bezeichnet, innerhalb derer das Erzeugnis seine spezifischen Eigenschaften unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen behält.
Unter den spezifischen Eigenschaften sind alle wesentlichen Merkmale des Lebensmittels, die die „Verzehrsqualität“ prägen, wie Geschmack, Aussehen, Geruch, Farbe und Nährwert zu verstehen. Bei Brot dürfte speziell gefordert werden, dass innerhalb der Mindesthaltbarkeitsfrist kein merkliches Altbackenwerden des Brotes eintritt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfalls- oder Verkaufsdatum. Es bezeichnet vielmehr die Minimalfrist für das „quality life“ der Backwaren.
Zu den spezifischen Eigenschaften bei Brot und Backwaren zählt ihre Verzehrsfrische. Brot ist so lange verzehrsfrisch, wie es nicht altbacken geworden ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist folglich mit der Verzehrsfrische identisch. Rechtlich gesehen dient die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums der Information des Verbrauchers; eine Garantie oder Zusicherung seitens des Herstellers oder Händlers ist damit nicht verbunden. Sie bedeutet für den Verbraucher keine Garantie sondern eine Information. Dem Händler obliegt allerdings bei einem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdauer überschritten ist, eine besondere Sorgfaltspflicht, insbesondere hinsichtlich der §§ 8 und 17 LMBG, der er durch regelmäßige Qualitätskontrollen nachzukommen hat.
Frische
Der Begriff „Frische“ ist rechtlich nicht definiert. In der Werbung werden auch für nicht mehr so ganz frische Backwaren, Begriffe wie Ofenfrisch verwendet. Rechtlich gesehen kann jedes Brot, was irgendwann mal im Ofen war, als „ofenfrisch“ bezeichnet werden.
Ablauf des MHD kein Sachmangel
Der bloße Ablauf der Mindesthaltbarkeitsfrist begründet keinen „Fehler“ im Sinne des Kaufrechts.
Festlegung des MHD
Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums fällt in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Die ist auch Sachgerecht, da der Hersteller die genauesten Kenntnisse über das Lebensmittel und seine Verteilung besitzt. Lässt sich die angegebene Mindesthaltbarkeit nur unter bestimmten Lagerungs- und Aufbewahrungsbedingungen erreichen, so müssen diese ebenfalls zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
Die Festlegung einer zu lang bemessenen Mindesthaltbarkeitsfrist stellt eine Irreführung im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 5b LMBG dar.
MHD-Ausnahme für 24-Stunden-Backwaren
Brot und Backwaren, die in der Regel binnen 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden, benötigen keine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum. Es kommt nicht auf den tatsächlichen Verkehrszeitpunkt im konkreten Fall an, sondern darauf, ob die Backware üblicher ihrer Art nach innerhalb von 24 Stunden verzehrt wird. Zu diesen Backwaren zählen Weizenlaibbrote (Wasserware) und Kleingebäck, sofern die Erzeugnisse nicht tiefgefroren, vorgebacken oder unter Schutzatmosphäre angeboten werden. Allerdings ist vorgebackenes Kleingebäck, das zum Verzehr innerhalb von 24 Stunden bestimmt ist ebenfalls von der Datumsangabe freigestellt.
Angabe des letzten Verbrauchsdatums
Statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Angabe des letzten Verbrauchsdatums für bestimmte leichtverderbliche Lebensmittel vorgeschrieben. Die Angabe hat mit den Worten zu erfolgen „zu verbrauchen bis...“ Gleichzeitig sind die besonderen Aufbewahrungsbedingungen zu nennen. Leichtverderbliche Lebensmittel, die nach zwei bis drei Tagen so beschaffen sind, dass ihr Verzehr die menschliche Gesundheit gefährden kann. Je nach Aufbewahrungsbedingungen können hierzu auch frische Konditoreiwaren zählen.
Verzehrsfrische klingt besser als Mindesthaltbarkeit (MHD)!
MHD in der Praxis
Haltbarkeit eines Lebensmittels wird in der Regel vom Handel vorgeschrieben. Für Dauerbackwaren wie z.B. Rührkuchen, Tortenböden, Spekulatius usw. wird ein
MHD von 3 bis 6 Monaten gefordert. Sogar Mischbrote haben häufig ein MHD von 14 Tagen Kürzere Mindesthaltbarkeitsdaten werden vom Handel selten akzeptiert.
Verfahren zur Haltbarmachung von Broten, wie z.B. die Pasteurisation führen häufig zu überlangen Mindesthaltbarkeitszeiten.
Dass zwischen dem MHD und der Frische in der Praxis kein wirklich zuverlässiger Zusammenhang besteht wird von Sachverständigen nicht bestritten. Eine weiche Kruste steht für den Kunden im Supermarkt gleichbedeutend mit Frische.
Es ist bekannt, dass sich die Kaufentscheidung des Verbrauchers nicht am Mindesthaltbarkeitsdatum orientiert, sondern sich einem immer frischer werdendem Angebot zuwendet. Aus diesem Grunde werden heute auch andere Angebotsformen selbst in Supermärkten überlegt und praktiziert (z.B. Backshops hinter den Kassenzonen, frische Backwaren zur Selbstbedienung).
Konsequenzen für das Bäckerfachgeschäft
Ehrliche Produktinformationen sollte das Schlagwort für den zukünftigen Umgang mit dem Verbraucher sein. Halbwahrheiten werden sich im noch stärkeren Maße zum Bumerang entwickeln, als es die augenblickliche Situation vermuten lässt. Werbeaussagen ohne realen Hintergrund sind eine Gefahr. Auch das Herumargumentieren und das Handhaben von altbekannten Bezeichnungen können mehr ideellen Schaden für den Backwarenbereich, insbesondere für Brot und Kleingebäck nach sich ziehen. Es gilt heute, den Verbraucher zu überzeugen. Er lässt sich nicht mehr mit vorgespielten und vorgetäuschten Argumenten hinters Licht führen.
Für den Kauf seines Brotes im Bäckerfachgeschäftes wird sich der genuss- und geschmacksorientierte Kunde sicher schnell entscheiden, wenn ihm klar wird, welche Vorzüge das Bäckerbrot, das er täglich frisch in seiner Bäckerei kaufen kann für ihn bietet. Ein wesentlicher Vorzug ist, dass Ihr Brot täglich frisch über die Theke verkauft wird. Darauf kann er sich verlassen. Das Brot verfügt über eine krosse, knackige, aromatische, gut schmeckende Kruste, die, wenn der Kunde das Brot richtig lagert auch noch lange erhalten bleibt. Gutes leckeres Bäckerbrot hat nicht die weiche Kruste, wie man sie von abgepackten Broten kennt.
Es liegt an Ihnen, dem Kunden diesen wesentlichen Vorzug zu verdeutlichen. Sprechen sie darum nicht von der Haltbarkeit sondern von der Frische Ihrer Backwaren.
Eine ehrliche, dem Kunden dienliche Beratung zum Thema Verzehrsfrische
könnte z.B. wie folgt aussehen:
Brötchen: Die rösche Kruste geht nach wenigen Stunden verloren. Die Verzehrsfrische kann für kurze Zeit wieder hergestellt werden, wenn die Brötchen im Backofen oder auf dem Toaster kurz aufgebacken werden.
Unsere Empfehlung; „Kaufen sie unsere Brötchen täglich mehrmals frisch“!
Baguette: Die Frische eines Baguette kommt durch seine rösche Kruste und seine saftige Krume zum Ausdruck. Im Ursprungsland des Baguette, in Frankreich wird darum das Brot mehrmals täglich frisch eingekauft und verzehrt. Die rösche, knackige Kruste bleibt g etwa einen Tag erhalten. Am nächsten Tag können Sie das Baguette noch einmal kurz im Backofen aufbacken. Unsere Empfehlung; „Kaufen sie unser Baguette täglich frisch“!
Weißbrot: Eine saftige weiche Krume und eine zartsplittrige Kruste stehen im Vordergrund bei der Beurteilung der Frische eines Weisbrotes. Diese guten Eigenschaften sind bei unserem Weißbrot auch noch am zweiten Tag vorhanden. Unsere Empfehlung; „Kaufen sie unser Weißbrot täglich frisch“!
Toastbrot: Unser Toastbrot bleibt in der Verpackung mehrere Tage feucht und weich. Wir verzichten auf die Zugabe von Konservierungsstoffen. Sie sollten darum darauf achten, dass Sie dieses Brot nicht überlagern (nicht länger als 5-6 Tage). Richtig frisch und lecker ist unser Toastbrot, wenn es frisch getoastet verzehrt wird.
Mischbrote: Bei Mischbroten verlängert sich die Frischhaltung schon allein durch die Zugabe von Roggenmehl und Sauerteig zum Brotteig. Bei richtiger Lagerung im Brotkasten oder Brottopf bleibt die rösche Kruste noch bis zum zweiten Tag erhalten. Auf Grund der weichen feuchten Krume können Sie das Brot auch am dritten Tag noch mit Genuss verzehren.
Unsere Empfehlung; „Kaufen sie unser Mischbrot häufiger frisch oder frieren Sie es portionsweise ein. Am besten lässt es sich dann scheibenweise im Toaster wieder auftauen.
Roggenbrote: Roggenbrote haben naturgemäß keine besonders rösche Kruste. Die Kruste ist dick und ausgeprägt und voll Aroma. Insbesondere die insgesamt etwas feuchtere Krume eines Roggenbrotes sorgt dafür dass Sie dieses Brot auch noch mit Genuss am dritten essen können. Das Aroma und der Geschmack unseres Roggenbrotes kommen erst am zweiten Tag richtig zur Geltung.
Roggenvollkornbrote: . Roggenvollkornbrote enthalten das „Volle Korn“. Entscheidend für den Genuss sind die saftige Krume und der kernige Geschmack. Gut verpackt in einem Brottopf, können Sie dieses Brot auch nach einer Woche noch gut verzehren. Lagern Sie Ihr Brot bitte nicht im Kühlschrank. Bei der Aufbewahrung von Brot im Kühlschrank würde das Brot schneller altbacken.
Ausnahme: Bei feuchtwarmer Witterung sollten Sie Vollkornbrot im Kühlschrank vor zu frühem Verderb durch Schimmel schützen.