Auf der Registerkartenseite „Zuordnung“ sind alle zur Berechnung des Artikels notwendigen Daten hinterlegt. Ein Artikel kann, muss allerdings nicht zwingend, eine zugeordnete Rezeptur haben. Ein Snack setzt sich nämlich nur aus „sonstigen Rohstoffen“ zusammen.
Im blau umrandeten Bezeichnungsfeld steht, sofern vorhanden, die zugeordnete Rezeptur des Artikels.
Ist dem Artikel eine Rezeptur zugeordnet, müssen Sie das Teig- und das Gebäckgewicht angeben. Beide Angaben beziehen sich auf ein einzelnes Stück des Artikels. Bitte bedenken Sie, dass das Gebäckgewicht niemals höher sein kann als die Summe von Teigeinlage und der Mengen der sonstigen Zutaten.
Als Sonstige Zutaten eines Artikels zählen im Normalfall alle Rohstoffe, die als Topping eingesetzt werden und nicht zu der Rezeptur gehören.
Handelt es sich jedoch beispielsweise um einen Snack, besteht dieser, wie oben erwähnt, ausschließlich aus sonstigen Zutaten.
Vergleichen Sie zur Anschauung die folgenden zwei Grafiken.
Hinzufügen
Sonstige Rohstoffe fügen Sie am besten durch Drag/Drop von der Schnellzugriffsleiste hinzu. Alternativ können Sie natürlich auch die „+“-Schaltfläche verwenden.
Sobald der erste sonstige Rohstoff dem Artikel hinzugefügt wird, erscheint der Unterpunkt „sonstige Rohstoffe“.
Verändern
Zum Verändern der Menge oder auch des Rohstoffs klicken Sie diesen einfach doppelt an, woraufhin sich das folgende Dialogfenster öffnet. Hier tragen Sie nun die Menge ein. Falls notwendig können Sie hier auch über die Bezeichnungsfelder den Rohstoff austauschen.
Einheit des Artikels
Die meisten Artikel (Brot, Brötchen, Kuchen, etc.) Ihres Sortiments werden wahrscheinlich die Einheit Stück haben, da Sie diese stückweise produzieren. Anders sieht es z.B. bei Gebäck oder Nudeln aus, da dies Artikel sind, die auf Gewichtseinheit hergestellt werden.
Um den Unterschied zu verdeutlichen könnte man bezüglich der Einheit „kg“ sagen: „Ich weiß zwar, wie lange ich brauche, um ein kg der Anisplätzchen herzustellen, aber gezählt hab ich die Kekse noch nie.“
Den Artikel als Rohstoff anlegen
Bestimmte Artikel benötigen wir, um sie wiederum in Rezepturen (Biskuit-/ Mürbteigböden) oder anderen Artikeln (Möhnbrötchen für belegtes Brötchen) einzusetzen. Dazu müssen wir diese jedoch erst zu Rohstoffen erklären, da der finanzielle Aspekt der Arbeitszeit noch mit in ihren Preis eingerechnet werden muss. Hierzu können Sie die Schaltfläche „Diesen Artikel als Rohstoff anlegen“ nutzen, die Sie meistens am unteren Rand der Registerkartenseite „Zuordnung“ finden. Vorher sollten Sie jedoch die Zeit/Charge-Angaben für das Produkt gemacht haben, damit Sie beim Rohstoff darauf verweisen können.
Sollten anstatt der Schaltfläche zwei gelb umrahmte Bezeichnungsfelder angezeigt werden, hat der vorliegende Artikel bereits einen zugeordneten Rohstoff.